public 7-8/2020

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31

BONITÄTSRANKING

Rang

Gemeinde, Bundesland

Einwohner- Bonitäts- Vorjahresvergl. größenklasse wert * 2016 2017 2018 Rang 2019 +/- Tendenz

1,51

171

Heugraben, Bgld.

bis 500

1,22 2,11 1,19 Neu

1,51

172

Bildein, Bgld.

bis 500

1,19 1,91 1,44

117 -55

1,51

173

Hittisau, Vbg.

1.001 – 2.500

1,61 1,36 1,56

87 -86

1,51

174

Haslau-Maria Ellend, NÖ

1.001 – 2.500

1,76 1,15 1,61

143 -31

1,52

175

Seibersdorf, NÖ

1.001 – 2.500

1,32 2,01 1,22 Neu

1,52

176

Illmitz, Bgld.

1.001 – 2.500

1,56 1,76 1,24

197 +21

1,52

177

Eben am Achensee, T

2.501 – 5.000

1,41 1,76 1,39 134 -43

1,52

178

Asten, OÖ

5.001 – 10.000

1,36 1,76 1,44

151

-27

1,52

179

Greinbach, Stmk.

1.001 – 2.500

1,32 1,24 2,01

82 -97

1,53

180

Werndorf, Stmk.

1.001 – 2.500

2,21 1,17 1,22 Neu

1,53

181

Wundschuh, Stmk.

1.001 – 2.500

1,91 1,29 1,39 Neu

1,53

182

Berndorf bei Salzburg, Sbg.

1.001 – 2.500

1,56 1,17 1,86 165 -17

1,54

183

Neukirchen an der Enknach, OÖ

1.001 – 2.500

1,96 1,36 1,29 207 +24

1,54

184

Stetteldorf amWagram, NÖ

1.001 – 2.500

1,66 1,56 1,39 220 +36

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32

BONITÄTSRANKING

Rang

Gemeinde, Bundesland

Einwohner- Bonitäts- Vorjahresvergl. größenklasse wert * 2016 2017 2018 Rang 2019 +/- Tendenz

1,54

185

Irnfritz-Messern, NÖ

1.001 – 2.500

1,66 1,46 1,51

Neu

1,54

186

Enzesfeld-Lindabrunn, NÖ

2.501 – 5.000

1,71 1,34 1,56 192 +6

1,54

187

St. Peter in der Au, NÖ

5.001 – 10.000

1,56 1,46 1,61

Neu

1,54

188

Guntersdorf, NÖ

1.001 – 2.500

1,36 1,10 2,16

19 -169

1,54

189

Burgauberg-Neudauberg, Bgld.

1.001 – 2.500

1,29 1,17 2,16

38 -151

1,55

190

Marz, Bgld.

1.001 – 2.500

1,29 2,01 1,34

241 +51

1,55

191

Empersdorf, Stmk.

1.001 – 2.500

1,46 1,34 1,86

191

– –

1,56

192

Zwölfaxing, NÖ

1.001 – 2.500

2,06 1,44 1,19 Neu

1,56

193

Münchendorf, NÖ

2.501 – 5.000

1,71 1,71 1,27

239 +46

1,56

194

Theresienfeld, NÖ

2.501 – 5.000

1,91 1,44 1,32

176 -18

1,56

195

Vitis, NÖ

2.501 – 5.000

1,56 1,71 1,41

Neu

1,56

196

Niederleis, NÖ

501 – 1.000

1,41 1,86 1,41

Neu

1,56

197

Sistrans, T

1.001 – 2.500

1,91 1,10 1,66

111 -86

1,56

198

Weppersdorf, Bgld.

1.001 – 2.500

1,66 1,32 1,71

Neu

1,57

199

Oberndorf in Tirol, T

1.001 – 2.500

2,36 1,19 1,15 Neu

1,57

200

Krensdorf, Bgld.

501 – 1.000

1,10 2,46 1,15 Neu

1,57

201

Hirschbach, NÖ

501 – 1.000

2,21 1,27 1,24 Neu

1,57

202

Hainfeld, NÖ

2.501 – 5.000

2,01 1,36 1,34 Neu

1,58

203

Hohe Wand, NÖ

1.001 – 2.500

2,16 1,41 1,17

247 +44

1,58

204

Baumgarten, Bgld.

501 – 1.000

2,31 1,17 1,27 Neu

1,58

205

Heiterwang, T

501 – 1.000

1,81 1,46 1,46 194 -11

1,59

206

Sölden, T

2.501 – 5.000

1,66 1,86 1,24

234 +28

1,59

207

Andau, Bgld.

1.001 – 2.500

1,61 1,71 1,46 163 -44

1,59

208

Burgschleinitz-Kühnring, NÖ

1.001 – 2.500

1,56 1,76 1,46 Neu

1,59

208

Kallham, OÖ

1.001 – 2.500

1,56 1,76 1,46 Neu

1,59

210

Zemendorf-Stöttera, Bgld.

1.001 – 2.500

1,66 1,29 1,81

155 -55

1,59

211

Siegendorf, Bgld.

2.501 – 5.000

1,19 1,61 1,96 183 -28

1,59

212

Winzendorf-Muthmannsdorf, NÖ

1.001 – 2.500

1,41 1,36 2,01

159 -53

1,60

213

Brunn an der Wild, NÖ

501 – 1.000

1,81 1,61 1,39 Neu

1,60

214

Großkrut, NÖ

1.001 – 2.500

1,19 2,16 1,46 Neu

1,60

215

Forchtenstein, Bgld.

2.501 – 5.000

1,81 1,17 1,81

126 -89

1,60

216

Mieming, T

2.501 – 5.000

1,32 1,51 1,96 167 -49

1,60

217

Kirchberg amWagram, NÖ

2.501 – 5.000

1,44 1,34 2,01

136 -81

7-8/20  public

Gerechtigkeit lässt nicht nach. Besonders in Krisenzeiten braucht es jemanden, der darauf schaut, dass es gerecht zugeht. Jetzt geht es darum, Österreich neu zu starten und die Menschen, die täglich daran mitarbeiten, zu stärken. Für sie setzt sich die Arbeiterkammer mit aller Kraft ein. Vor der Krise, während der Krise und auch nach der Krise.

ARBEITERKAMMER.AT/NEUSTARTEN

#FÜRIMMER

34

BONITÄTSRANKING

Rang

Gemeinde, Bundesland

Einwohner- Bonitäts- Vorjahresvergl. größenklasse wert * 2016 2017 2018 Rang 2019 +/- Tendenz

1,61

218

Rechnitz, Bgld.

2.501 – 5.000

2,01 1,71 1,12 228 +10

1,61

219

Zöblen, T

bis 500

2,46 1,12 1,24 Neu

1,61

220

Neuhofen an der Ybbs, NÖ

2.501 – 5.000

2,01 1,46 1,36 Neu

1,61

221

Aschach an der Steyr, OÖ

1.001 – 2.500

1,81 1,61 1,41

238 +17

1,61

222

Haag am Hausruck, OÖ

1.001 – 2.500

1,81 1,41 1,61

210 -12

1,61

223

Gralla, Stmk.

1.001 – 2.500

1,36 1,76 1,71

Neu

1,61

224

Weiden an der March, NÖ

501 – 1.000

1,46 1,51 1,86 Neu

1,61

225

Badersdorf, Bgld.

bis 500

1,66 1,12 2,06

57 -168

1,61

226

Eichgraben, NÖ

2.501 – 5.000

1,32 1,46 2,06 208 -18

1,61

227

Rum, T

5.001 – 10.000

1,27 1,19 2,36

50 -177

1,62

228

Neustift an der Lafnitz, Bgld.

501 – 1.000

2,06 1,51 1,29 Neu

1,62

229

Bad Schönau, NÖ

501 – 1.000

1,46 2,11 1,29 Neu

1,62

230

Fußach, Vbg.

2.501 – 5.000

2,06 1,41 1,39 217 -13

1,62

231

Nußdorf am Attersee, OÖ

1.001 – 2.500

1,81 1,66 1,39 Neu

1,62

232

Angern an der March, NÖ

2.501 – 5.000

1,81 1,34 1,71

245 +13

1,62

233

Sankt Ruprecht an der Raab, Stmk.

5.001 – 10.000

1,44 1,56 1,86

78 -155

1,62

234

Bad Gastein, Sbg.

2.501 – 5.000

1,34 1,66 1,86 150 -84

1,62

235

Edelstal, Bgld.

501 – 1.000

1,17 1,39 2,31

64 -171

1,63

236

Peggau, Stmk.

1.001 – 2.500

2,51 1,34 1,05 Neu

1,63

237

Gießhübl, NÖ

1.001 – 2.500

2,11 1,66 1,12 Neu

1,63

238

Bad Waltersdorf, Stmk.

2.501 – 5.000

2,16 1,46 1,27

232 -6

1,63

239

Neudau, Stmk.

1.001 – 2.500

1,86 1,66 1,36 Neu

1,63

240

Hürm, NÖ

1.001 – 2.500

1,32 1,66 1,91

196 -44

1,64

241

Reith bei Kitzbühel, T

1.001 – 2.500

1,12 2,71 1,10 Neu

1,64

242

Laxenburg, NÖ

2.501 – 5.000

1,10 2,66 1,17 Neu

1,64

243

Seiersberg-Pirka, Stmk.

10.001 – 20.000

1,86 1,71 1,36 Neu

1,64

244

Holzhausen, OÖ

501 – 1.000

2,06 1,46 1,39 237

-7

1,64

245

Neuhofen an der Krems, OÖ

5.001 – 10.000

1,76 1,76 1,41

Neu

1,64

246

Artstetten-Pöbring, NÖ

1.001 – 2.500

1,81 1,66 1,44 Neu

1,64

247

Stronsdorf, NÖ

1.001 – 2.500

2,01 1,46 1,46 Neu

1,64

248

Scheffau amWilden Kaiser, T

1.001 – 2.500

2,11 1,29 1,51

Neu

1,64

249

Niederhollabrunn, NÖ

1.001 – 2.500

1,56 1,76 1,61

202 -47

1,64

250

Grafenwörth, NÖ

2.501 – 5.000

1,91 1,36 1,66 193 -57

7-8/20  public

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11-12/2018

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9/2017

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Weitere Online public -Sonderausgabe zur VRV 2015 erscheint Ende September 2020 Sonderausgabe VRV 2015

A n den drei bereits erschienenen public -Sonderausgaben zur VRV 2015 gab es großes Interesse und unsere Leser haben das Nachschlage- werk gerne verwendet. Darum entwickelt public mit seinen Partnern – der Mazars Austria und dem KDZ-Zentrum für Ver- waltungsforschung – noch ein vierte Aus- gabe, eine Fortsetzung zum Thema „Der erste Rechnungsabschluss 2020 gemäß VRV 2015“. Es ist bekannt dass im Ok- tober 2015 die Voranschlags-und Rech- nungsabschlussverordnung 2015 kund- gemacht und im Jänner 2018 die Novelle zur VRV 2015 verlautbart wurde. Seitdem liefen die Vorbereitungen in den Gemein- den auf Hochtouren um die VRV 2015 ab Jänner 2020 auch korrekt umzusetzen.

HILFREICHES NACHSCHLAGEWERK. Unsere Kooperationspartner haben mit Ihrer Expertise mit den ersten drei Aus- gaben ein inhaltlich spannendes Nach- schlagewerk verfasst. Die Inhalte und Informationen des „Handbuchs“ sind verständlich, klar und nachvollziehbar für die Gemeinden und somit ein we- sentlicherArbeitsbehelf bei diesemnicht einfachen Thema. Mit der nun geplanten Fortsetzung – der vierten Ausgabe - wird den Leserinnen und Lesern näherge- brachtwie der ersteRechnungsabschluss zu machen ist. Dieser Leitfaden soll den Gemeindenbei der Erstellung helfenund sie mit Tipps und Informationen zu Be- sonderheiten in den einzelnen Bundes- ländern unterstützen.

Bestellung Das Team rund umdie vierte VRV-Sondernummer arbeitet bereits auf Hochtouren. Wir weisen darauf hin dass diese Ausgabe als kostenlose Online- Sonderausgabe konzipiert ist und nur wenige Printexemplare gedruckt werden. Die Aussendung erfolgt ausschließlich über eine E-Mail mit einem link zumDownload. Die Ausgabe kann digital gele- sen werden, aber natürlich können die Seiten auch ausgedruckt werden. Falls Sie noch nicht am public Newsletterverteiler sindmelden Sie sich bitte an: » www.gemeindemagazin.at/newsletter.php Sie erhalten dann Ende September 2020 die neue VRV 2015 Ausgabe per Maillink automatisch übermittelt. Oder senden Sie uns eine E-Mail an: office@gemeindemagazin.at Ab30.September können Sie die Ausgabe auch unter » www.gemeindemagazin.at kostenlos und unbürokratisch – ohne Loginhürden – laden.

36

Gemeinde-Index – alle Top-250-Gemeinden und ihr Rang

Albersdorf-Prebuch, 102 Allhaming, 117 Alpbach, 125 Andau, 207 Angern an der March, 232 Antau, 77 Ardagger, 98 Artstetten-Pöbring, 246 Aschach an der Steyr, 221 Asten, 178 Aurolzmünster, 33 Bad Gastein, 234 Bad Kleinkirchheim, 155 Bad Schönau, 229 Bad Tatzmannsdorf, 64 Bad Waltersdorf, 238 Badersdorf, 225 Baumgarten, 204 Bergland, 5 Berndorf bei Salzburg, 182 Bildein, 172 Bischofshofen, 71 Bramberg amWildkogel, 162 Dienten am Hochkönig, 160 Dietach, 61 Dorfgastein, 9 Droß, 104 Dunkelsteinerwald, 90 Ebbs, 35 Eben am Achensee, 177 Eberstalzell, 169 Edelsbach bei Feldbach, 81 Edelstal, 235 Brunn am Gebirge, 103 Brunn an der Wild, 213 Burgauberg-Neudauberg, 189 Burgschleinitz-Kühnring, 208

Feistritz ob Bleiburg, 24 Feldkirchen bei Graz, 19 Fendels, 168 Filzmoos, 20 Forchtenstein, 215 Frankenau- Unterpullendorf, 17 Fuschl am See, 34 Fußach, 230 Gaaden, 85 Gampern, 21 Geinberg, 7 Gerlos, 46 Gießhübl, 237 Göttlesbrunn-Arbesthal, 165

Illmitz, 176 Ilz, 119 Inzersdorf-Getzersdorf, 92 Irnfritz-Messern, 185 Itter, 66

Neuhofen an der Krems, 245 Neuhofen an der Ybbs, 220 Neukirchen an der Enknach, 183 Neustift an der Lafnitz, 228 Neustift-Innermanzing, 67 Neutal, 89 Niederhollabrunn, 249 Niederleis, 196 Niederndorf, 163 Nußdorf am Attersee, 231 Nußdorf ob der Traisen, 94

Judenau-Baumgarten, 161

Kallham, 208 Kapelln, 154 Katsdorf, 139 Kirchberg amWagram, 217 Kirchbichl, 99 Kleinarl, 63 Königsdorf, 150 Koppl, 70 Krensdorf, 200 Krimml, 144 Kundl, 96 Langenrohr, 27 Langkampfen, 51 Langschlag, 95 Lannach, 39 Lanzendorf, 170 Lassee, 136 Laxenburg, 242 Lebring- Sankt Margarethen, 31 Lermoos, 123 Lochen am See, 167 Loipersbach im Burgenland, 83 Mailberg, 73 Mannersdorf an der Rabnitz, 93 Maria Alm am Steinernen Meer, 121 Maria-Anzbach, 164 Markgrafneusiedl, 54 Marz, 190 Matzendorf-Hölles, 91 Mautern an der Donau, 145 Mieming, 216 Münchendorf, 193 Munderfing, 138

Oberndorf in Tirol, 199 Orth an der Donau, 127

Grafenschlag, 52 Grafenwörth, 250 Gralla, 223 Gramatneusiedl, 135 Greinbach, 179 Gresten, 57 Gries am Brenner, 72 Großdietmanns, 32 Großgöttfritz, 3 Großkrut, 214 Großriedenthal, 113 Großrußbach, 48 Großwarasdorf, 43 Guntersdorf, 188

Pama, 124 Pasching, 109 Peggau, 236 Pfaffing, 2 Pfaffstätt, 84 Prellenkirchen, 75 Premstätten, 29 Prinzersdorf, 106

Raaba-Grambach, 37 Raxendorf, 101 Rechnitz, 218 Redlham, 8 Reichersberg, 12 Reith bei Kitzbühel, 241 Retzbach, 36 Ried im Oberinntal, 40 Ried im Zillertal, 25 Rohr im Kremstal, 140 Rohrendorf bei Krems, 118

Haag am Hausruck, 222 Hainfeld, 202 Hallwang, 59 Hartberg Umgebung, 148 Hartl, 6 Haslau-Maria Ellend, 174 Hauskirchen, 18 Hausleiten, 4

Rotenturm an der Pinka, 141 Rum, 227

Heiligenbrunn, 112 Heiligenkreuz, 129 Heiterwang, 205 Hernstein, 97 Herzogenburg, 100 Heugraben, 171 Hirschbach, 201 Hittisau, 173 Hohe Wand, 203 Holzhausen, 244

Eggelsberg, 151 Eichgraben, 226 Elixhausen, 58 Elsbethen, 47 Empersdorf, 191 Ennsdorf, 133

Saalbach-Hinterglemm, 87 Sankt Johann

im Pongau, 130 Sankt Lorenzen imMürztal, 143

Sankt Margarethen im Burgenland, 65 Sankt Ruprecht an der Raab, 233 Sankt Veit in der Südsteiermark, 28

Enzersdorf an der Fischa, 79 Enzersfeld imWeinviertel, 159 Enzesfeld-Lindabrunn, 186

Navis, 128 Neidling, 152 Neudau, 239

Ernstbrunn, 26 Esternberg, 108

Hürm, 240 Hüttau, 50

7-8/20  public

37

BONITÄTSRANKING

Sattledt, 1 Schalchen, 111 Scharndorf, 147 Schattwald, 156 Scheffau amWilden Kaiser, 248 Schönkirchen- Reyersdorf, 116 Schützen am Gebirge, 42 Schwadorf, 30 Seibersdorf, 175 Seiersberg-Pirka, 243 Seitenstetten, 86 Siegendorf, 211 Sieggraben, 49 Sieghartskirchen, 114

St. Johann in Tirol, 153 St. Margarethen an der Raab, 88 St. Martin im Innkreis, 146

Thiersee, 82 Tillmitsch, 122 Trautmannsdorf an der Leitha, 149 Tumeltsham, 55 Türnitz, 158 Tux, 78 Tweng, 16

Wartmannstetten, 38 Weiden am See, 126 Weiden an der March, 224 Weppersdorf, 198 Werndorf, 180 Wienerwald, 120 Wiesen, 14 Willendorf, 15 Winzendorf- Muthmannsdorf, 212 Wolfern, 10 Wolfsbach, 60 Wundschuh, 181 Zederhaus, 53 Zell am Ziller, 45 Zemendorf-Stöttera, 210 Zöblen, 219 Zurndorf, 157 Zwölfaxing, 192

St. Peter am Hart, 166 St. Peter in der Au, 187 St. Valentin, 107 St. Veit an der Gölsen, 68 Stallehr, 76 Stanzach, 134 Steegen, 131 Steinhaus, 105 Stetteldorf amWagram, 184 Stinatz, 41

Unterlamm, 142 Untersiebenbrunn, 110 Untertauern, 44 Velm-Götzendorf, 13 Viktorsberg, 56 Vitis, 195 Wagrain, 115 Waidhofen an der Thaya-Land, 22 Wald im Pinzgau, 69 Wals-Siezenheim, 62

Sistrans, 197 Sölden, 206 Sommerein, 137 St. Bernhard- Frauenhofen, 23 St. Florian, 80

Stronsdorf, 247 Stummerberg, 11 Suben, 74

Teesdorf, 132 Theresienfeld, 194

AUCH FÜR IHRE GEMEINDE DIGITALER ZUGRIFF AUF STANDARDS FÜR GEMEINDEN STANDARDS BIETEN SICHERHEIT Das exklusive Pilot-Projekt mit dem Städte- und Gemeindebund zur Entwicklung einer kommunalen Lösung für Standards wird nun aufgrund der COVID-19-Situation erweitert. Teilnehmer profitieren mit dem Online-Service Lesesaal von einer Rechercheplattform mit Lesezugriff auf aktuelle und historische Standards.

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Für die Analyse kommunaler Haushalte ergeben sich mit dem 3-Komponenten-Haushalt (auf Basis der VRV 2015) neue Anforderungen und Möglichkeiten. Dies führt auch dazu, dass aktuell der KDZ-Quicktest auf die VRV 2015 umgestellt und damit neu gestaltet wird. Der nunmehr seit zwanzig Jahren im Einsatz befindliche KDZ-Quicktest auf Basis der VRV 1997 wird auf die neuen Möglichkeiten der VRV 2015 angepasst. VON PETER BIWALD, CLEMENS HÖDL Welchen Einfluss hat die neue Haushaltsrechnung?

D er aktuelle KDZ-Quicktest ba- siert auf der finanzwirtschaftli- chen Rechnung der Kameralistik. Der KDZ-Quicktest Neu kann und wird zusätzlich den Ergebnis- und Vermö- genshaushalt berücksichtigen. Damit wird der KDZ-Quicktest Neu neben der bewährten finanzwirtschaftlichen Komponente auch die Ergebnis- und Vermögenskomponente abbilden. Er soll damit einen erweiterten Blick auf den Gemeindehaushalt liefern und eine wichtige Grundlage zur Beurtei- lung und Steuerung der Nachhaltigkeit der Gemeindefinanzen bilden. WAS FLIESST IN DEN KDZ-QUICKTEST NEU EIN? Aus Sicht der Ertragskraft stellt sich die Frage, was der Gemein- de im Ergebnishaushalt an Überschuss

Neu ist die Beurteilung der Vermö- gensdeckung und Erhaltung der Vermögenssubstanz . Die Kennzahl Nettovermögensquote zeigt wie weit das Vermögen mit eigenen Mitteln finanziert werden kann. Die Kenn- zahl Substanzerhaltung beurteilt in welchem Ausmaß die getätigten In- vestitionen und Instandhaltungen die Vermögenssubstanz erhalten und damit den Wertverzehr in Form von Abschreibungen decken. NACHHALTIG AUSGEGLICHENER HAUS- HALT. Auf Basis des aktuell finanzwirt- schaftlich orientierten KDZ-Quick- test ist der Gemeindehaushalt dann nachhaltig im Gleichgewicht, wenn in mehrjähriger Betrachtung der Über- schuss der laufenden Gebarung bzw.

verbleibt? Die Kennzahl Nettoergeb- nis-Quote (NEQ) zeigt, wie weit mit den laufenden Erträgen die kommu- nalen Dienstleistungen und die Infra- struktur finanziert werden können. Mit Blick auf die Zahlungsfähigkeit bzw. Liquidität wird betrachtet, wie weit die operative Gemeindetätigkeit und die dafür erforderlichen Investiti- onen mit eigenen Geld-Überschüssen (Liquidität) finanziert werden kann? Mit den Kennzahlen Freie Finanzspit- ze und Eigenfinanzierungskraft wird die finanzielle Leistungsfähigkeit dif- ferenziert eingeschätzt. Das Ausmaß der Verschuldung wird wie bisher mit zwei Kennzahlen analy- siert - die Verschuldungsdauer und die Schuldendienstquote.

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HAUSHALTSRECHNUNG

Abbildung 1: KDZ-Quicktest Neu imVergleich zum aktuellen KDZ-Quicktest

KDZ-Quicktest – Neu

KDZ-Quicktest – Status

K1 – Nettoergebnisquote

K1 – Öffentliche Sparquote

K2a – Freie Finanzspitze K2b – Eigenfinanzierungsquote K3a – Verschuldungsdauer K3b – Schuldendienstquote

K4 – Quote freie Finanzspitze K2 – Eigenfinanzierungsquote K3a – Verschuldungsdauer K3b – Schuldendienstquote

K4 – Nettovermögensquote

K5 – Substanzerhaltungsquote

Quelle: KDZ, 2020

operativen Gebarung in der VRV 2015 (Saldo 1) die Investitionenbzw. investive Gebarung (Saldo 2) inkl. Folgelasten im Rahmen einer vertretbaren Verschul- dung abdeckt. Mit dem KDZ-Quicktest Neu kommt einerseits die Vermögens- seite in Form der Substanzerhaltungs- quote und Nettovermögensquote hin- zu. Zusätzlich zeigt die Ergebnisseite wie weit die erbrachten Leistungen und die Infrastruktur mit eigenen Mitteln finanziert werden können (Nettoer- gebnisquote) und damit auch ob das Nettovermögen wächst oder sinkt. Der KDZ-Quicktest Neu baut somit auf der bewährten kameralen Analyse auf und ergänzt diese um die Ergebnis- und Vermögensdimension. Wie der beste- hende finanzwirtschaftliche Quicktest erfordert auch der KDZ-Quicktest Neu künftig einen mehrjährigen Vergleich. WIRD KÜNFTIG EINE VERGLEICHBAR- KEIT MÖGLICH SEIN? Grundsätzlich ja, wobei die bundesländerweise un- terschiedliche Umsetzung in den Be- reichen Investitionszuschüsse (v.a. Be- darfszuweisungsmittel) und Rücklagen künftig für eine Vergleichbarkeit ent- sprechende Korrekturen bei der Daten- auswertung erfordern wird. Am Beispiel der unterschiedlichen Dar- stellung von BZ-Mitteln sind folgende Konsequenzen für die Vergleichbarkeit gegeben: Beispielsweise wird in Kärn- ten und Oberösterreich den Gemein- den empfohlen, die Gemeinde-Bedarfs- zuweisungsmittel als Sonderposten Investitionszuschüsse zu passivieren. Damit soll ein getreues Bild der Ertrags- und Vermögenslage geschaffenwerden.

Die Gemeinde-Bedarfszuweisungs- mittel werden wiederum in Niederös- terreich und der Steiermark nicht als Investitionszuschüsse zu passivieren sein. In der Steiermark sind sie jedoch im Jahr der Zusage einer zweckgebun- denen Rücklage zuzuführen. Diese Rücklagen sind entsprechend der Nut- zungsdauer des damit finanzierten An- lagenguts jährlich aufzulösen. Die Folge ist, dass im Ergebnishaushalt im Nettoergebnis (vor Rücklagen) in Oberösterreich und Kärnten die anteili- ge Auflösung der Investitionszuschüsse als nicht finanzwirksamer Ertrag be- reits enthalten ist, was zu einem ten- denziell besseren Nettoergebnis führt, als in Bundesländern wo dies nicht er- folgt. In Niederösterreich und der Stei- ermark ist diese ergebnisverbessernde Maßnahme erst im Nettoergebnis nach Rücklagen enthalten. Im Finanzierungshaushalt werden die Gemeinde-BZ-Mittel in Niederös- terreich und in der Steiermark in der operativen Gebarung ausgewiesen und verbessern damit den Saldo 1. In Oberösterreich und Kärnten findet sich die Einzahlung aus BZ-Mitteln in der investiven Gebarung und damit im Saldo 2. Dies hat Auswirkungen auf die Ermittlung der Freien Finanzspitze, die sich am Saldo 1 orientiert und daher entsprechende Korrekturen bei der Auswertung erfordert. ImVermögenshaushalt werden inOber- österreich und Kärnten die BZ-Mittel unter den Sonderposten Investitions- zuschüsse ausgewiesen, in Niederöster- reich und in der Steiermark finden sie sich im Nettovermögen. Für die Ermitt-

lung der Nettovermögensquote werden daher künftig – nicht nur im Interesse einer Vergleichbarkeit – die Positionen Nettovermögen sowie Sonderposten Investitionszuschüsse als Eigenmittel (und damit Nettovermögen im weiteren Sinn) herangezogen. WANN SIND DIE ERWEITERTEN DATEN VERFÜGBAR? Mit dem Rechnungsab- schluss 2020 werden ab Ende des 1. Quartals 2021 die Daten des 3-Kompe- tenten-Haushalts erstmals gemeinde- weise vorliegen und können von den Gemeinden individuell für den KDZ- Quicktest Neu eingesetzt werden. Österreichweit werden die ersten Rechnungsabschluss-Daten ab Oktober 2021 verfügbar sein, bis zum Vorliegen von drei Jahren für eine fundierte Aus- wertung wird es bis Oktober 2023 dau- ern. In diesem Zeitraum werden die ös- terreichweiten Vergleiche weiterhin auf dem finanzwirtschaftlichen Quicktest basieren, da es sich hier um gesicherte Daten handelt. Der KDZ-Quicktest Neu wird schrittweise ein- und umgesetzt, um in den ersten Jahren auf Basis der tatsächlichen Rechnungsabschlussda- ten noch Erfahrungen zur Aussagekraft der Daten und dem erforderlichen Kor- rekturbedarf bei der Ermittlung der neuen Kennzahlen zu gewinnen.

Online-Ausgabe In der public -Online-Ausgabe am 26. August 2020 finden Sieweitere InformationensowieChecklistenzurVRV2015.

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Kommunale Klima-Knackpunkte

Es ist gar nicht so einfach, aus den zahlreichen klima- und umweltschutzrelevanten Zielen der Bundesregierung ganz konkrete Auswirkungen auf die Gemeinden und Städte abzuleiten. Fix ist, dass sie eine tragende Rolle auf dem grünen Weg spielen. Wenig fix ist, wie. Allein die Öffi-Reform zeigt, wie spannungsgeladen der Weg in die karbon- freie Zukunft sein kann. VON ALEXANDRA KELLER

C orona hatte dem Klima zuletzt die Show gestohlen, doch kam das Thema der Themen rasch zurück. Mit 22. Juni 2020 startete bei- spielsweise das Klimaschutz-Volks- begehren, das die Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung zum Ziel hat und das Topthema auch über diese Legislaturperiode hinaus zum ernsthaften Treiber der Österreich- Politik machen will. Diese Politik wird seit Anfang 2020 auch von den Grünen mitbestimmt. Aus deren Rei- hen stammt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und die hat am 9. Juni 2020 angekündigt, den „Euro- pean Plastics Pact“ zu unterzeichnen,

laut dem Plastik in der Umwelt redu- ziert und die Kreislauffähigkeit von Kunststoffen gesteigert werden soll. Nur ein paar Tage zuvor hatte sie zu einem runden Tisch geladen, bei dem sich über 40 Teilnehmende zum The- ma Kunststoffgetränkeverpackungen unterhielten und die Rahmen für ein Einwegpfandsystem absteckten. An- lässlich des Weltumwelttages – am 5. Juni 2020 – hatten Gewessler und ihr Kollege, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, darauf hingewiesen, dass man die Corona-Krise mit Ausdau- er, konsequenten Maßnahmen und Impfstoffen in den Griff bekommen könne, die Klimakrise aber würde

zum Dauerzustand. Ein Zustand, der auch in Österreich turbulente Wetterlagen bedingt – wie die eben erlebten trockenen Frühlingsmo- nate oder die zuletzt extrem heißen Sommer. Vor dem Hintergrund be- zifferte Gewessler die Kosten durch die Klimakrise allein für das öster- reichische Gesundheitssystem mit 2,3 Milliarden Euro jährlich bis 2030, 5,7 Milliarden Euro bis 2050 plus „unquantifizierbaren Kosten bis zehn Milliarden Euro in Folge von Umwelt- katastrophen“. Berge stürzen, Muren verwüsten, Flüsse treten über die Ufer – schockierende Berichte darüber sind keine Ausnahme mehr.

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KLIMASCHUTZ IMREGIERUNGSPROGRAMM

Minister Anschober wies zudem dar- auf hin, dass die Klimakrise seit 2013 in Österreich durchschnittlich 500 zusätzliche Todesfälle pro Jahr ver- ursache. Besonders gefährdet seien ältere Menschen und Leute mit Vor- erkrankungen. Damit haben Corona- Krise und Klima-Krise einen bitteren gemeinsamen Nenner. Die gruseligen Aussichten darauf, dass höhere Tem- peraturen auch jene Infektionskrank- heiten, die bisher auf tropische oder weit entfernte Weltregionen konzen- triert waren, immer näher in Rich- tung Österreich bringen, machte den Weltumwelttag wahrlich zu keinem Feiertag. JETZT MUSS GEHANDELT WERDEN. Klimaschutz und Umweltschutz ha- ben sich aus zu vielen extremen Grün- den längst von der grünen Wiese ver- abschiedet und erhalten zunehmend jenen Stellenwert, der ihnen gebührt. Wie etwa im Programm der Anfang des Jahres angelobten türkis-grünen Bundesregierung. „Mit der geplanten Klimaneutralität bis 2040, dem Ein- stieg in die CO 2 -Bepreisung sowie dem Klima- und Bodenchek für alle Maß- nahmen sind wichtige Meilensteine geplant. Damit wir aber nicht nur am Papier, sondern auch im richtigen

Leben klimafit und naturverträglich regiert werden, braucht es noch sehr viele konkrete Maßnahmen“, analy- siert WWF-Geschäftsführerin Andrea Johanides die Regierungsvorhaben, lenkt den Blick beispielsweise auf ein wirksames Energieeffizienz-gesetz, „das Aufräumen bei den umwelt- schädlichen Subventionen“ sowie eine „komplette Ökologisierung des Steuersystems“ und hält fest: „Da- für braucht es allerdings nicht nur eine hartnäckige Umweltministerin, sondern vor allem auch den vollen Einsatz des Bundeskanzlers, des Fi- nanzministers und gerade auch der Bundesländer.“ Bislang fehlen für die meisten Klima- schutz-Ziele die konkreten Schritte. Noch muss gefeilt und an zahlreichen Schnittstellen gearbeitet werden, um den Maßnahmenkatalog auf seine Zu- kunftsfähigkeit abklopfen zu können. In „seiner“ jüngsten Pressestunde versuchte Vizekanzler Werner Kogler diesbezüglich zu beruhigen. Die große ökosoziale Steuerreform bleibe für 2022 geplant und werde von der Ge- sundheits- und Wirtschaftskrise nicht verändert. Trotzdem die politischen Köpfe derzeit kaum kreative Spielräu- me haben, ist rasches Handeln ent-

DAFÜR BRAUCHT ES NICHT NUR EINE HART- NÄCKIGE UMWELT- MINISTERIN, SONDERN VOR ALLEM AUCH DEN VOLLEN EINSATZ DES BUNDESKANZLERS, DES FINANZMINISTERS UND GERADE AUCH DER BUNDESLÄNDER. WWF-Geschäftsführerin Andrea Johanides

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Wie wird unser grüner Weg in die Zukunft aussehen?

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scheidend. „Sonst ist das Regierungs- programm eine Absichtserklärung, die entkoppelt ist von der Realität“, weiß Peter Biwald, Geschäftsführer des Zentrums für Verwaltungsfor- schung (KDZ) um die Herausforde- rungen und WWF-Geschäftsführerin Johanides sieht in der Krise die sprich- wörtliche Chance: „Wir müssen jetzt alles dafür tun, dass der Weg aus der Krise in eine saubere Zukunft führt. Ganzheitlich gedachter Klimaschutz ist ein perfektes Konjunkturpaket, das unsere Wirtschaft und unsere Gesell- schaft widerstandsfähiger gegenüber künftigen Krisen macht. Mehr Resili- enz ist das Gebot der Stunde.“ ZIELE UND MASSNAHMEN. Resilienz. Im deutschen Wort Widerstandsfä- higkeit steckt irgendwie mehr aktive Kraft. Diese Kraft steht auch im Mit- telpunkt des CSR-Tages 2020, des 15. Österreichischen Unternehmerkon- gresses für nachhaltiges Wirtschaften, der unter traditioneller Federführung von respACT am 21. und 22. Oktober 2020 – erstmals online – über die Bühne geht. „Erfolgreich und resilient zu wirtschaften bedeutet zunehmend auch klimafreundlich zu wirtschaf- ten. Dabei geht es um weit mehr als

die Reduktion von Emissionen. Inter- national nachgefragte Lösungen ent- lang der gesamten Wertschöpfungs- kette, die das Leben und Wirtschaften nachhaltig verändern, könnten aus Österreich kommen. Dafür braucht es Impulse, Innovationen, Förderun- gen und Partnerschaften“, weiß Peter Griffinger, Präsident von resPACT und CEO Austria beim französischen In- dustriekonzern Saint-Gobain. Corporate Social Responsibility (CSR) orientiert sich in weiten Teilen – und in immer mehr österreichischen Un- ternehmen – an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der UNO. Diese in der UN-Agenda 2030 for- mulierten SDGs (Sustainable Deve- lopment Goals) bilden so etwas wie globale Orientierungspunkte für alle Nachhaltigkeits-Themen und es wirkt ein wenig erstaunlich, dass ihnen im türkis-grünen Regierungs- programm kaum Aufmerksamkeit gewidmet wird. „Die SDGs werden im Regierungsprogramm nur an wenigen Stellen direkt angesprochen“, weiß Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, der sich intensiv mit den Nachhaltig- keitszielen und ihren Leitlinien für

kommunale Politikgestaltung ausein- andersetzt. Im Regierungsprogramm- Kapitel „Saubere Luft und besserer Lärmschutz“ gibt es einen Verweis auf das Ziel Nr. 3 (Gesundes Leben) und es gibt im Kapitel „Österreich in Europa und der Welt“ Verweise auf die Agenda 2030 in ihrer Gesamtheit. „Die Agenda 2030 stellt aber keine ge- nerelle Richtschnur des Regierungs- programms dar. Indirekt, also ohne namentliche Nennung, werden zahl- reiche SDGs durch formulierte Ziele und Maßnahmen zu nachhaltigem Handeln im Regierungsprogramm angesprochen. Sehr viele dieser Maß- nahmen haben auch Bedeutung für Städte und Gemeinden“, so Weninger. Städte und Gemeinden respektive ihre nachhaltige Entwicklung finden im SDG Nr. 11 großen globalen Platz und es ist angesichts der weltweiten Ballungstendenzen wie auch der er- stickenden CO 2 -Ausstoßtendenzen logisch, dass sich zahlreiche Hand- lungsfelder auf den Verkehr kon- zentrieren. Der öffentliche Perso- nennahverkehr (ÖPNV) ist auch für die amtierende Bundesregierung ein Klima-Knackpunkt. Zahlreiche, die umweltschützende Pläne haben – wie Weninger betont – Bedeutung für Ös- terreichs Kommunen. Der ÖPNV ist aber einer der kniffligsten Punkte – mit unzähligen Schnittstellen, extre- mem Organisations-, Steuerungs- und nicht zuletzt mit hohem Finanzie- rungsbedarf. Dabei stechen zwei gro- ße Herausforderungen ins Auge. DIE STADT. DAS LAND. „In den Bal- lungsräumen, wo die Pendlerströme wachsen, ist es besonders wichtig, die Leute vom Auto weg hin zu den Öffis zu bringen“, erklärt Karoline Mitte- rer, Expertin für diese verzwickten öffentlichen Bereiche beim Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ), die eine Seite – und die andere: „Da haben wir den ländlichen Raum, der tenden- ziell von Bevölkerungsrückgängen ge- prägt ist und wo es andere Strategien braucht als im städtischen Raum. Dort setzt man viel mehr auf Mikro-ÖV und gewisse Mindeststandards an Ver-

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Corona- und Klimakrise haben eines gemeinsam: Sie verursachen Todesfälle

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kehrsdienstleistungen.“ Und dazwi- schen geht es darum, die beiden Ver- kehrswelten geschickt miteinander zu verbinden. KONZEPT FÜR LÄNDLICHE REGIONEN. So einig sich die kommunalen Inter- essenvertretungen auch in vielen, die Regierung, ihr Programm und den Sta- tus der kleinen Gebietskörperschaften betreffenden Punkten sind, verteidigen sie beim ÖPNV ihre Positionen. Wohl, weil sie genau wissen, wie teuer alle Maßnahmen sind und wie stark die Standpunkte vertreten werdenmüssen. „Der Knackpunkt liegt wohl darin, ein für ländliche Regionen sinnvolles und ressourceneffizientes ÖV-Konzept zu entwickeln und entsprechend zu fördern. Wir erwarten uns eine ent- sprechende Verbesserung der ÖV- Erschließung auch außerhalb der Städte. Das 1-Stunden-Intervall wäre für viele Gemeinden ein Meilenstein, kann aber nur ein erster Schritt sein,

wenn man den ÖV als vollwertigen Ersatz für den Individualverkehr auch in ländlichen Gebieten etablieren will“, sagt etwa Alfred Riedl, Präsident des Österreichischen Gemeindebun- des, und führt weiter aus: „Ein ver- stärkter Mitteleinsatz des Bundes zur Finanzierung des öffentlichen Per- sonennah- und Regionalverkehrs ist unabdingbar. Die Grundversorgung basiert auf dem Status von 1999 und benachteiligt den ländlichen Raum. Sie ist nicht mehr zeitgemäß und muss daher im Interesse der Mobilität und Erreichbarkeit flächendeckend überarbeitet werden. Der öffentliche Verkehr muss mehr in die Breite, und damit auch in die Kommunen gehen.“ DIE MITTELVERTEILUNG. Zwei Gret- chenfragen im Zusammenhang mit der Zukunft des ÖPNV stecken in der Verwendung der Regionalver- kehrs- und der Nahverkehrsmilliarde. Noch wurden hier keine Rahmen für Schwerpunkte oder die Art der Mit-

telvergabe gesteckt. „In der Schweiz gibt es einen bundesweiten Fonds, wo Projekte eingereicht werden können und die Mittel anhand bestimmter Kriterien beurteilt werden. Projekte, die viel Wirkung bringen, bekommen höhere Fördermittel bzw. werden vo- rangereiht“, nennt Karoline Mitterer einen Weg, um der Gefahr zu entge- hen, dass die Mittel – wie so oft – auf die Länder aufgeteilt und nach deren Kriterien verteilt werden. Ohne Trans- parenz und ohne Konnex zwischen Bedarf und Effekt. Die genauen Ver- gabekriterien sind auch und vor allem für städtische Verkehre essenziell. „Die versprochenen Nah- und Regi- onalverkehrsmilliarden sind das Er- gebnis langjähriger Forderungen der Städte. Allerdings gibt es noch keine Hinweise, dass tatsächlich auch Zu- wendungen des Bundes für innerstäd- tische Öffi-Projekte avisiert werden. Das stimmt uns zumindest skeptisch“, meint Städtebund-General Weninger. »

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Klimaschutz stellt – wenig überraschend - ein zentra- les Thema im türkis-grünen Regierungsprogramm dar. Hier ein paar gemeinderelevante Ziele im Stakkato: Klimaschutz – große Pläne

Seine Skepsis dürfte sich durch die Feststellung Ge- wesslers, dass der Bund erstmals auch Stadtregio- nalbahn-Projekte mitfinan- zieren werde, nicht gänzlich in Luft auflösen, betont sie doch: „Wichtig dabei ist, dass diese Projekte eine Wirkung über das Stadtzentrum hin- aus in die umliegende Region und die Gemeinden haben, und auch PendlerInnen nützlich sind.“ Infrastruk- turprojekte in den Städten selbst sind noch kein dezi- diertes Förderziel der zwei Milliarden. „Dabei wirkt die gesam- te städtische Infrastruktur auch auf das stadtregionale Umfeld. Vor allem sind wir darauf gespannt, wie hoch die Bundeszuwendungen tatsächlich sein werden und ob es sich um ‚frisches Geld‘ handelt oder um reine Um- schichtungen von bereits jetzt getätigten Zahlungen“, stellt Weninger in den Raum und hält fest: „Die Städte bräuch- ten jedenfalls allein für den ÖV in Ballungsräumen rund um die Landeshauptstädte eine Nahverkehrsmilliarde pro Jahr, wie wir aus gemein- samen Erhebungen mit Bund und Ländern wissen.“ Die Städte müssen schon jetzt tief in ihre Taschen greifen, um die Öffi-Struktu- ren zu finanzieren. Werden die Ausgaben der Städte für den ÖV auf den Ticketpreis umgelegt, so zahlen die Städte ca. 60 Prozent je- des verkauften Öffi-Tickets aus eigenen Budgets dazu. Nachdem Zuwendungen des Bundes für den städtischen ÖV bislang nicht vorgesehen waren, sind es die Städte, die ihren öffentlichen Verkehr

finanzieren und betreiben. Dass sie dabei an ihre Gren- zen stoßen, zeigt nicht nur die schon ewig ausständige zweite Straßenbahnachse in Linz. Im Februar 2020 war in dem Zusammenhang eine oberösterreichische Delega- tion bei der Ministerin vor- stellig, um sich finanzielle Zusagen zu holen. Von public danach gefragt, weist Ge- wessler darauf hin, dass das Konzept anhand detaillierter Unterlagen „genauer ange- schaut“ werde. Kein Ja und kein Nein – Linz muss vor- erst weiter auf Nadeln sitzen. NACHHALTIGE MOBILITÄT. Billig wird der Verkehrs- Michl, auf dessen Schultern eines der wichtigsten Klima- ziele lastet, jedenfalls nicht werden und einfach wird er ebenso wenig. Im public - Interview (ab Seite 46) geht Umwelt- und Mobilitätsmi- nisterin Gewessler auf die Herausforderungen ein und bezeichnet ein großes Ziel als eines ihrer „Herzenspro- jekte“: Das 1-2-3-Ticket. Der Kern dieses Projektes, das noch 2021 eingeführt werden soll, ist so griffig wie ambitioniert. Das Ticket soll das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln um einen Euro pro Tag in einem Bun- desland, um zwei Euro in zwei Bundesländern und um drei Euro täglich durch ganz Österreich ermöglichen. Die Verhandlungen dazu laufen und dabei gilt es teils höchst komplexe gordische Knoten zu zerschlagen – auf technischer Seite, Tarif- und Finanzierungsseite sowie beim Angebot. Derart viele Stakeholder und Interessen gilt es für dieses Ticket unter einen Hut zu bringen, dass

Klimaneutrale Verwaltung Bis 2040 soll die gesamte Verwaltung klimaneutral werden. Die Deckung des Wärme-und Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen, Sanierung der Gebäude und die Umstellung der Flotten auf emissionsfreie Fahrzeuge gehört etwa dazu. Weil derzeit rund zwei Drittel der aufgebrachten Energie aus fossilen Energieträgern stammen, ist das Ziel ambitioniert. Die Flächenversiegelung ist ein Hintergrund für das Ansinnen, die Raumordnungsrahmen neu zu gestalten. Mehr Macht des Bundes, etwa um Zusammenhang mit seiner „Fachplanungskompetenz“, ist angedacht. Sie könnte einen Kern- bereich der Gemeindeautonomie ins Wanken bringen. Kompensation von überschießenden Emissionen Der Kriterienkatalog, nach dem Verwaltungseinheiten, die „zu viele“ Emissionen verursachen, diese kompensieren müssen, ist noch nicht ausgearbeitet. Der „Last Mile“ wird hohe Priorität zugestanden und ein stündliches, flächendeckendes Öffi-Angebot ist geplant. Auch die Mikro-ÖV-Lösungen werden als wichtig erkannt, ein Ausbau der Radwege ebenso. Die Finanzierungsfragen bleiben spannend. Weiterentwicklung der Wohnbauförderung Die Neuregelung der Wohnbauför- derung soll unter anderem an ÖV-Erreichbarkeit und Sied- lungsdichte geknüpft werden. Für weniger dichte und noch nicht toll erreichbare ländliche Siedlungen könnte diese Verknüpfung den Hungertod bedeuten. Klimaschutzorientierte Raumplanung Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs

Nationaler Energie-und Klimaplan (NEKP) als verbindliche Grundlage für Klimaschutz Dieser Punkt verursacht ein wenig Kopfzerbrechen, ist der bislang bekannte NEKP doch lückenhaft. Eine Chance wäre er allemal – doch nur, wenn Länder und Gemeinden einbezogen werden. Einbau von Öl und Gasheizsys- temen, ab 2021 beim Heizungs- wechsel und ab 2025 müssen Kessel, die älter als 25 Jahre sind, ausgetauscht werden. Es soll För- derungen geben, doch unklar ist, womit die Kommunen weiterhin rechnen dürfen. 1 Million Dächer mit Photovoltaikanlagen Dazu soll es Erleichterung bei der Eigenstromsteuer und bei der Netzeinspeisung geben. Im puncto PV-Anlagen gehen viele Gemeinden längst in Vorlage. Auch auf alternative Finanzierungs- möglichkeiten – Stichwort Green Finance – wird hingewiesen. „Phase-Out“ für Öl-Kessel Ab 2020 gibt es ein Verbot für den Entwicklung weiter auf die Orts- und Stadtkerne zu legen, macht Sinn, doch ist es nicht in allen Gemeinden sinnvoll. Komplexere Ortsstrukturen könnten durch dieses Zentrali- sierungsziel in ihrer Entwicklung gefährdet sein. Diesbezügliche Bullet-Points spiegeln die von Seiten der Gemeinden längst erkannte Wich- tigkeit der Schülerfreifahrt wider, doch hinkt die Finanzierung arg hinterher. Laut WKÖ liegt die Finanzierungslücke schon jetzt bei mehr als 50 Prozent, sodass die Gemeinden mehr und mehr in die Rolle des Ausfallshafters gedrängt wurden. Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr Fokus auf die Ortskerne Den Fokus in der örtlichen

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KLIMASCHUTZ IMREGIERUNGSPROGRAMM

sich eine Heerschar an Mediatoren und Verhandlungsmeistern an den Schnittstellen zwischen Stadt und Land einfinden müsste, um die Ver- kehrswege flüssig zu machen. Das sollen sie schließlich werden, um mit verbessertem Angebot den Hang zum Privat-Pkw und damit CO 2 -Ausstoß, Stausituationen und Klimasünden zu minimieren. „Bereits bei Auftragsvergabe müssen die rich- tigen Anreize für ÖV-Unternehmen geschaffen werden, damit die Gesamt- qualität des Angebots ausschlagge- bend ist und nicht nur das Billigstbie- terprinzip. Nur wenn ein attraktives Angebot gegeben ist, werden mehr Menschen auch auf den öffentlichen Verkehr umsteigen“, regt NEOS-Um- weltsprecher Michael Bernhard die totale Fahrgast-Orientierung an. „Bei der Mittelvergabe ist es wichtig, die Mikro-ÖV-Maßnahmen zu standar- disieren und Normen zu definieren. Ziel muss sein, vor allem nachhaltige

NUR WENN EIN ATTRAKTIVES ANGEBOT GEGEBEN IST, WERDEN MEHR MENSCHEN AUF DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHR UMSTEIGEN. NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard

Mobilität, nämlich eine CO 2 -neutrale Anbindung an das höherrangige Ver- kehrsnetz zu fördern und so den öf- fentlichen Verkehr zu stärken. Bedarf, Nachhaltigkeit sowie Wirksamkeit sollen nach definierten Standards ausschlaggebend dafür sein, wie Mit- tel vergeben werden“, unterstreicht SPÖ-Klimaschutzsprecherin Julia Herr den Ansatz von KDZ-Expertin Mitterer, die darüberhinaus darauf aufmerksam macht, dass das für die Öffi-Finanzierung relevante ÖPNV- Gesetz grundlegend reformiert wer- den müsste.

Die Entflechtung dieser komplizierten Struktur würde auch den multiplen Verhandlungsmarathon vereinfachen, der auf Leonore Gewessler und ihre Öffi-Partner wartet. WWF-Geschäfts- führerin Johanides hat schon Recht, wenn sie angesichts der zu meistern- den Klimaknackpunkte meint: „Da- für braucht es allerdings nicht nur eine hartnäckige Umweltministerin, sondern vor allem auch den vollen Einsatz des Bundeskanzlers, des Fi- nanzministers und gerade auch der Bundesländer.“ Und den der Städte. Und der Gemeinden.

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INTERVIEW

Im public -Interview zu „ihren“ Regierungsthemen betont Bundesministerin Leonore Gewessler, dass Dinge nicht über den Kopf der Gemeinden hinweg beschlossen werden. „Ich weiß wie es ist, wenn nach dem Kino kein Bus mehr nach Hause geht“, unterstreicht sie die Notwendigkeit des Öffi-Ausbaus. INTERVIEW: ALEXANDRA KELLER Nur gemeinsam

Als einer der organisatorischwie finanziell größten Brocken sticht der Ausbau des öffentlichenNahverkehrs ins Auge.Was sind hier Ihre Ansätze, umden großen Steuerungsnot- wendigkeiten in Ballungsräumen zu begegnen und beispielsweise jene Verkehre, die Stadtgrenzen überschreiten, aufzuwerten? Wir wollen beimVerkehr die notwendige Trendwende bei den CO 2 -Emissionen schaffen. Dafür bedarf es engagierter Umsetzungsprogramme, für die wir nun Schritt für SchrittMaßnahmen entwickeln. Die Ziele sind klar: Verkehr vermeiden, Verkehr verlagern und Ver- kehr verbessern. Dazu gilt es, den Anteil umweltverträglicher Mobilität – Fuß- und Radverkehr, öffentliche Verkehrs- mittel und SharedMobility – deutlich zu steigern und verbleibende Autofahr- ten und Transporte auf emissionsfreie Antriebe umzustellen. Für das Ziel, das Infrastruktur-Angebot auszubauen, gib es die Öffi- und die Regionalverkehrs- milliarde. Mit dem 1-2-3-Ticket, eines meiner Herzensprojekte, wollen wir nochmehr Menschen dazu bringen, in die Öffis umzusteigen. Es geht umum- weltfreundliche, leistbare und bequeme Mobilität für alle in Stadt und Land. BeimÖPNV in ländlichen Räumen werden imRegierungsprogramm etwa die „last mile“- oderMikro-ÖV- Lösungen angesprochen.Wiewerden diese Entwicklungen von Bundes- seite unterstützt bzw. angekickt? Ich komme selbst vom Land, aus einem kleinen Ort mit 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in der Steiermark. Ich weiß wie es ist, wenn nach demKino kein Bus mehr nach Hause geht. Unser Ziel ist es, dass jeder Ortskern – auch amWochenende oder in den Abend-

public: Klimaschutz stellt ein zentra- les Thema imRegierungsprogramm dar. Die österreichischen Städte und Gemeinden spielen dabei eine wich- tige Rolle. Wie werden die kommu- nalen Akteure eingebunden? Gibt es in demZusammenhang etwa ein alle Gebietskörperschaften berücksich- tigendes Konzept zur Steuerung des großenUmbaus? Leonore Gewessler: Unser Ziel ist ambitioniert: Österreich soll bis 2040 klimaneutral sein. Wir möchten die Chancen, die die Maßnahmen zur Bewältigung der Klimakrise bieten, möglichst umfangreich nutzen. Wir werden von Bundesseite natürlich nicht über den Kopf der Gemeinden hin- weg Dinge beschließen, die dann auf Gemeindeebene nicht funktionieren. Wir fördern daher auch Initiativen wie die e5 Gemeinden, das Klimabündnis, Klima- und Energie Modellregionen und die Klimaanpassungsregionen. Wie ein konkreter Automatismus der Zusammenarbeit aussehen kann, daran arbeiten wir. Klar ist, dass Gemeinden wichtige Partner für uns sind und wir schon bestehende Best-Practise- Beispiele fördern und verbreitern. Denn nur gemeinsam können ambitionierte Ziele umgesetzt werden. Spannend in diesem Zusammenhang sind auch die ganzheitlichen und individuell zuge- schnittenen Konzepte „energieeffizien- te Stadt“ und „energieeffizientes Dorf“. Städtische und ländliche Regionen benötigen unterschiedliche Konzepte für die Energiewende: Während im städtischen Bereich mit einer hohen Bevölkerungsdichte beispielsweise eine leitungsgebundene Wärmeversorgung wirtschaftlich ist, können in ländlichen Regionen dezentral verfügbare erneu- erbare Energieträger eingesetzt werden.

stunden – öffentlich erreichbar ist. Ziel ist ein stündlicher Takt. Die Bahn bildet dabei das starke Rückgrat der Öffis, bis in die Ortschaften sollen verschiedene Formen von Öffis führen: von Bussen bis hin zuMikro-ÖV-Lösungen wie Sammeltaxis. Bei der „last mile“, also dem letzten Kilometer zumZiel, wird künftig auch die E-Mobilität eine noch stärkere Rolle spielen, nicht nur imPkw-Bereich sondern auch im öffentlichen Verkehr. Zusätzlich soll das Kombinieren ver- schiedener Verkehrsmittel attraktiver werden: Etwa über Plattformen, die das Umsteigen von einemVerkehrsmittel auf‘s andere erleichtern, oder über automatisierte Shuttles als Zubringer zur Bahn. Aktive Mobilität, also das Radfahren oder Zu-Fuß-Gehen, ist eine weitere Verkehrssäule, die wir anteilig steigern wollen. Schon jetzt ersetzen E-Bikes für kürzere Strecken das Auto. Das nützt der Umwelt und der Gesund- heit. Besonders Gemeinden können im Radverkehr viel bewirken, vor allem durch kurzeWege und ein dichtes Radverkehrsnetz oder die Bewerbung des Radfahrens. Bei der Bund-Länder Motivationskampagne „Österreich radelt“ waren 2019 bereits mehr als 400 Gemeinden dabei. Natürlich hoffe ich, dass es dieses Jahr nochmehr werden. Welche Schwerpunkte werden bei der Konkretisierung der Nahver- kehrsmilliarde und der Regionalver- kehrsmilliarde gesetzt?Wie sollen dieseMittel verteilt werden? Wir haben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilte Verantwort- lichkeiten – wir schaffen auf Bundes- ebene die Basis, wir finanzieren die Bahndienstleistung als Rückgrat der öffentlichen Mobilität, aber es müssen

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