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HAUSHALTSRECHNUNG

Abbildung 1: KDZ-Quicktest Neu imVergleich zum aktuellen KDZ-Quicktest

KDZ-Quicktest – Neu

KDZ-Quicktest – Status

K1 – Nettoergebnisquote

K1 – Öffentliche Sparquote

K2a – Freie Finanzspitze K2b – Eigenfinanzierungsquote K3a – Verschuldungsdauer K3b – Schuldendienstquote

K4 – Quote freie Finanzspitze K2 – Eigenfinanzierungsquote K3a – Verschuldungsdauer K3b – Schuldendienstquote

K4 – Nettovermögensquote

K5 – Substanzerhaltungsquote

Quelle: KDZ, 2020

operativen Gebarung in der VRV 2015 (Saldo 1) die Investitionenbzw. investive Gebarung (Saldo 2) inkl. Folgelasten im Rahmen einer vertretbaren Verschul- dung abdeckt. Mit dem KDZ-Quicktest Neu kommt einerseits die Vermögens- seite in Form der Substanzerhaltungs- quote und Nettovermögensquote hin- zu. Zusätzlich zeigt die Ergebnisseite wie weit die erbrachten Leistungen und die Infrastruktur mit eigenen Mitteln finanziert werden können (Nettoer- gebnisquote) und damit auch ob das Nettovermögen wächst oder sinkt. Der KDZ-Quicktest Neu baut somit auf der bewährten kameralen Analyse auf und ergänzt diese um die Ergebnis- und Vermögensdimension. Wie der beste- hende finanzwirtschaftliche Quicktest erfordert auch der KDZ-Quicktest Neu künftig einen mehrjährigen Vergleich. WIRD KÜNFTIG EINE VERGLEICHBAR- KEIT MÖGLICH SEIN? Grundsätzlich ja, wobei die bundesländerweise un- terschiedliche Umsetzung in den Be- reichen Investitionszuschüsse (v.a. Be- darfszuweisungsmittel) und Rücklagen künftig für eine Vergleichbarkeit ent- sprechende Korrekturen bei der Daten- auswertung erfordern wird. Am Beispiel der unterschiedlichen Dar- stellung von BZ-Mitteln sind folgende Konsequenzen für die Vergleichbarkeit gegeben: Beispielsweise wird in Kärn- ten und Oberösterreich den Gemein- den empfohlen, die Gemeinde-Bedarfs- zuweisungsmittel als Sonderposten Investitionszuschüsse zu passivieren. Damit soll ein getreues Bild der Ertrags- und Vermögenslage geschaffenwerden.

Die Gemeinde-Bedarfszuweisungs- mittel werden wiederum in Niederös- terreich und der Steiermark nicht als Investitionszuschüsse zu passivieren sein. In der Steiermark sind sie jedoch im Jahr der Zusage einer zweckgebun- denen Rücklage zuzuführen. Diese Rücklagen sind entsprechend der Nut- zungsdauer des damit finanzierten An- lagenguts jährlich aufzulösen. Die Folge ist, dass im Ergebnishaushalt im Nettoergebnis (vor Rücklagen) in Oberösterreich und Kärnten die anteili- ge Auflösung der Investitionszuschüsse als nicht finanzwirksamer Ertrag be- reits enthalten ist, was zu einem ten- denziell besseren Nettoergebnis führt, als in Bundesländern wo dies nicht er- folgt. In Niederösterreich und der Stei- ermark ist diese ergebnisverbessernde Maßnahme erst im Nettoergebnis nach Rücklagen enthalten. Im Finanzierungshaushalt werden die Gemeinde-BZ-Mittel in Niederös- terreich und in der Steiermark in der operativen Gebarung ausgewiesen und verbessern damit den Saldo 1. In Oberösterreich und Kärnten findet sich die Einzahlung aus BZ-Mitteln in der investiven Gebarung und damit im Saldo 2. Dies hat Auswirkungen auf die Ermittlung der Freien Finanzspitze, die sich am Saldo 1 orientiert und daher entsprechende Korrekturen bei der Auswertung erfordert. ImVermögenshaushalt werden inOber- österreich und Kärnten die BZ-Mittel unter den Sonderposten Investitions- zuschüsse ausgewiesen, in Niederöster- reich und in der Steiermark finden sie sich im Nettovermögen. Für die Ermitt-

lung der Nettovermögensquote werden daher künftig – nicht nur im Interesse einer Vergleichbarkeit – die Positionen Nettovermögen sowie Sonderposten Investitionszuschüsse als Eigenmittel (und damit Nettovermögen im weiteren Sinn) herangezogen. WANN SIND DIE ERWEITERTEN DATEN VERFÜGBAR? Mit dem Rechnungsab- schluss 2020 werden ab Ende des 1. Quartals 2021 die Daten des 3-Kompe- tenten-Haushalts erstmals gemeinde- weise vorliegen und können von den Gemeinden individuell für den KDZ- Quicktest Neu eingesetzt werden. Österreichweit werden die ersten Rechnungsabschluss-Daten ab Oktober 2021 verfügbar sein, bis zum Vorliegen von drei Jahren für eine fundierte Aus- wertung wird es bis Oktober 2023 dau- ern. In diesem Zeitraum werden die ös- terreichweiten Vergleiche weiterhin auf dem finanzwirtschaftlichen Quicktest basieren, da es sich hier um gesicherte Daten handelt. Der KDZ-Quicktest Neu wird schrittweise ein- und umgesetzt, um in den ersten Jahren auf Basis der tatsächlichen Rechnungsabschlussda- ten noch Erfahrungen zur Aussagekraft der Daten und dem erforderlichen Kor- rekturbedarf bei der Ermittlung der neuen Kennzahlen zu gewinnen.

Online-Ausgabe In der public -Online-Ausgabe am 26. August 2020 finden Sieweitere InformationensowieChecklistenzurVRV2015.

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