public 7-8/2020
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Alexander Limbach – stock.adobe.com
Gemeinden fordern verfas- sungskonforme Aufgaben- teilung und Gerechtigkeit.
bisher gescheiterten beziehungswei- se von den Kommunen abgewehrten aufgabenorientierten Verteilung von Gemeindeertragsanteilen nach statisti- schen Angebots- und Leistungsindika- toren. Diese Hartnäckigkeit des Bundes könnte die verschobenen Finanzaus- gleichs-Verhandlungen erschweren und die Aufmerksamkeit der kommunalen Verhandler neuerlich herausfordern. Regierungsprogramme sind nicht selten eine meist wenig detaillierte Ansammlung von Zielen und Bekennt- nissen. Auch im aktuellen Österreich- Programm ist das so und was dort mene 15a-Vertragsfähigkeit für Gemeinden umzusetzen, damit wir dabei sind, wenn zwischen Bund und Ländern gemeinderelevante Anliegen beschlossen werden.“ Was dürfen/müssen die österrei- chischen Gemeinden allgemein von der Bundesregierung erwarten – was könnte besser, was schlechter werden? Ich denke, die Regierung weiß, dass sie die Gemeinden wei- terhin eng in die Erarbeitung neuer Maßnahmen einbindet. Das Regie- rungsprogramm ist der beste Beweis dafür, dass die Gemeinden über eine enorme Expertise verfügen, sie aber auch die direkten Umsetzer und Multiplikatoren vor Ort sind. Warnen möchte ich davor, Kompetenzen von der Gemeinde auf Bundesstellen zu
von Gemeindeseite arg vermisst wird, ist eine Position zur Grundsteuer. Die Analysten sind zu Interpretationen ge- zwungen. „Obwohl ein direkter Hinweis leider fehlt, könnte durch die Passagen ‚Stärkung der Steuerautonomie‘ sowie ‚Stärkung des Eigenanteils der Finan- zierung der Gemeinden‘ auch die längst überfällige Reform der Grundsteuer gemeint sein“, heißt es dazu im Papier, in dem der Österreichische Gemein- debund dem Regierungsprogramm auf den Zahn fühlt. Durch die Gemeinde- brille betrachtet sind nicht wenige For- derungen der Gemeinden im Programm übertragen. Dies führt sicher nicht zu einer Kostenersparnis, sondern lediglich zu einer Verlagerung. Wir müssen aber auch klar sehen, dass es eine Zeit vor und eine Zeit nach Corona gibt und das, was uns noch im Februar politisch beschäftigt hat, hat sich jetzt mit dem Blick auf milliardenschwere Hilfspakete doch ein Stück weit relativiert. In der „heißen“ Corona-Zeit hat der Bund hauptsächlich mit den Ländern verhandelt und erst spät auch die Gemeinden einbezogen. Wie kann eine Wiederholung die- ser Ungleichbehandlung verhin- dert werden? Bei der Bewältigung der Corona-Krise war es notwendig, schnell und konsequent zu handeln, dass eine Einbindung der Gemein-
abgebildet – so etwa im Bereich der Pflegereform, des Ausbaus des öffentli- chen Verkehrs oder der ärztlichen Ver- sorgung im ländlichen Raum. Was aber fehlt, ist nicht nur die Modernisierung und rechtliche Absicherung der Grund- steuer, sondern auch die Schaffung von wirksamen Instrumenten gegen den sogenannten „grauen Finanzaus- gleich“, der eine recht hinterhältige Form der Mittelbeschneidung ist, be- zeichnet er doch die Überwälzungen neuer Aufgaben oder Erhöhungen von Anforderungen an die Gemeinden – den zu Beginn nicht möglich war, ist wohl dem enormen Zeitdruck geschuldet. Die Ungleichbehandlung, dass die Länder manchmal früher eingebun- den werden, ist nicht nur im Fall der Covid-Pandemie zu beobach- ten. Abhilfe könnten einheitliche Vorgangsweisen schaffen, die es vorsehen, dass kommunale Inter- essenvertretungen immer dann mit einzubinden sind, wenn der Bund etwa mit den Ländern, etwa den Landesreferenten, verhandelt. Ganz generell liegt aber unsere Forderung längst am Tisch: Die Gemeinden sind lückenlos und rechtzeitig in Reformprozesse einzubinden, die für die Gemeinden mit finanziellem Mehraufwand verbunden sind, z. B. bei der 15a-Vertragsfähigkeit.
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